HHC ist ein beliebtes Cannabinoid der Hanfpflanze mit einer geringen psychoaktiven Wirkung auf den Menschen. Viele Verbraucher von Hanfprodukten in Deutschland stellen sich die Frage, ob die Substanz HHC verboten ist. Die Gesetzeslage hierzu ist nicht eindeutig, daher haben wir für Sie die wichtigsten Aspekte im nachfolgenden Artikel zusammengefasst.
Aktueller Stand – Ist HHC verboten in Deutschland?
Die Zahl der Online-Anbieter mit HHC-haltigen Produkten im Sortiment nimmt stetig zu. Aus diesem Grund gewinnen viele Konsumenten den Eindruck, dass das psychoaktiv wirkende Cannabinoid ohne weitere Einschränkungen legal in Deutschland angeboten werden darf. Eine 100-prozentige rechtliche Grundlage für die Legalität von HHC gibt es jedoch aktuell noch nicht.
Zudem gelten synthetische Cannabinoide nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz in zahlreichen EU-Ländern als verboten. Bei den sogenannten Cannabinoidmimetika handelt es sich um künstlich hergestellte Cannabinoide, die zum Teil stärker als das natürliche Cannabinoid wirken und gefährliche Nebenwirkungen hervorrufen können.
Eine entscheidende Frage bei der Klärung der Legalität der Substanz HHC ist daher die Art der Gewinnung. Beim Verkauf von synthetisch produziertem Hexahydrocannabinol besteht die Gefahr eines künftigen Verbots in Deutschland. Das natürlich vorkommende Cannabinoid der Hanfpflanze sollte dagegen wahrscheinlich auch in Zukunft trotz eines möglichen Verbots legal sein.
Der Inhaltsstoff HHC kommt in seiner natürlichen Form nur in geringen Mengen in der Hanfpflanze vor. Daher wird die Substanz für den kommerziellen Gebrauch oftmals halbsynthetisch hergestellt. HHC lässt sich aus den Ausgangsstoffen THC und CBD der Hanfpflanze durch Hydrierung zu HHC weiterverarbeiten. Das Verfahren kommt bei zahlreichen Herstellern von solchen Waren zum Einsatz, um die Substanz in größeren Mengen zu produzieren.
Laut aktuellem Betäubungsmittelgesetz gilt natürliches Hexahydrocannabinol nicht als Droge und kann in Deutschland problemlos verkauft werden. Vor allem Hersteller und Kunden gehen davon aus, dass HHC legal sei und sich in Form von verschiedenen Produkten verkaufen lässt. Aktuell sind die Waren aufgrund fehlender Regulierung in Deutschland frei verkäuflich, es gilt lediglich eine Altersbeschränkung für den Konsum der Produkte.
Ausschließlich Personen ab 18 Jahren dürfen HHC kaufen und konsumieren. Experten raten jedoch von der regelmäßigen Einnahme der Substanz Hexahydrocannabinol bei Personen unter 25 Jahren ab, da die Entwicklung des Gehirns bis zu diesem Alter stattfindet und negativ beeinflusst werden könnte.
Wann wird HHC verboten?
HHC besitzt nachweislich eine leicht berauschende Nebenwirkung, über Langzeitfolgen ist bisher jedoch nur wenig bekannt. Zukünftige Studien zur Wirkung des Cannabinoides HHC müssen neue Erkenntnisse liefern, um langfristig ein mögliches Verbot ausschließen zu können. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass bürokratische Hürden ein theoretisches HHC Verbot blockieren könnten, bis eventuell die Cannabislegalisierung in Deutschland kommt.
Seit Dezember 2022 steht die Substanz Hexahydrocannabinol auf der Liste der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen sowie Drogensucht (EBDD) als neuer psychoaktiver Stoff. Die Behörde hat festgestellt, dass HHC unter anderem offen von Hanf-Anbietern als legaler Ersatz für die psychoaktive Substanz THC vermarktet wird. Verbraucher bekommen von Händlern ein „legales High“ versprochen und es werden direkte Vergleiche mit THC für Marketingzwecke gemacht.
Die Produkte sind in Europa oftmals leicht erhältlich und laut EBDD besonders bei jungen und unerfahrenen Konsumenten beliebt. Bei neuen psychoaktiven Stoffen handelt es sich meist um sogenannte „Designerdrogen“, in Form von synthetischen Substanzen. Aktuell befindet sich der halbsynthetische Stoff HHC noch in einer gesetzlichen Grauzone. Hierbei ist anzumerken, dass erste Länder wie Österreich die Substanz in Produkten vorübergehend verboten haben.
Die neuesten Entwicklungen zu HHC werden von der Behörde und nationalen Stellen genau beobachtet, eine mögliche Tendenz zum Verbot oder der einheitlichen Legalisierung von Hexahydrocannabinol gibt es zurzeit nicht. Das in Deutschland geltende Betäubungsmittelgesetz beinhaltet bisher nicht die Substanz HHC. Eine eindeutige Regulierung des Pflanzenstoffes gibt es hierzulande allerdings noch nicht.
Sind HHC-Blüten verboten?
Die HHC-Blüten stammen aus der Hanfpflanze und lassen sich aus Hexahydrocannabinol herstellen. Das Cannabinoid gewinnt neben CBD, THC und CBG seit einiger Zeit immer mehr an Beliebtheit. Die Substanzen gelten als chemische Verbindungen der Hanfpflanze und werden in Form von Blüten oder topischen Produkten für therapeutische Zwecke verkauft.
Jedes Cannabinoid löst verschiedene Wirkungen beim Menschen aus. Einige Cannabinoide haben einen psychoaktiven Effekt auf den menschlichen Körper, die Wirkungsweise ist dabei unterschiedlich stark. THC fällt aufgrund der starken psychoaktiven Wirkung unter das Betäubungsmittelgesetz und darf in Hanfprodukten nicht mit mehr als 0,3 Prozent Konzentration enthalten sein.
Der in den Blüten enthaltene Wirkstoff Hexahydrocannabinol weist ebenfalls eine psychoaktive Wirkungsweise auf, diese gilt allerdings als deutlich schwächer. Es ist eine deutlich höhere Menge an HHC nötig, um den gleichen berauschenden Effekt wie durch THC bei Konsumenten hervorzurufen. Weiterhin ist die Substanz Hexahydrocannabinol noch weitestgehend unerforscht.
Zu den wenigen Forschungen zählt unter anderem eine Studie aus dem Jahr 2007 in Japan. Hierbei wurde festgestellt, dass HHC schmerzblockierende Eigenschaften bei Mäusen hervorruft. Weitere Erkenntnisse zu HHC müssen in künftigen Forschungsstudien noch getroffen werden.
Aufgrund der aktuellen Forschungslage zum Wirkstoff HHC sind negative Langzeitwirkungen nicht auszuschließen. Dies könnte ein Verbot von HHC-Blüten in Deutschland mit sich bringen. Nach heutigem Stand gelten die Blüten jedoch mit einer Konzentration von weniger als 0,3 Prozent THC als legal.
Der Pflanzenstoff HHC fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und soll keine erhöhte Suchtgefahr für Verbraucher darstellen. In den Blüten verarbeitete Pflanzenstoffe aus Hanf müssen allerdings aus EU-zertifiziertem Anbau stammen und strenge Qualitätsstandards erfüllen.
Sind HHC-Vapes verboten?
Die HHC-Vapes erfreuen sich einer großen Beliebtheit unter Konsumenten und stellen eine häufige Art des Konsums von Hexahydrocannabinol dar. Sogenannte Vapes bezeichnen elektronische Geräte, die auch unter dem Namen Vaporizer bekannt sind. Konsumenten inhalieren hier durch Verdampfen einer HHC-haltigen Flüssigkeit Wirkstoffe der Hanfpflanze, vorwiegend Hexahydrocannabinol.
Das Gerät besitzt eine Batterie oder einen Akku und kann oftmals nur für den einmaligen Gebrauch zum Verdampfen des Wirkstoffs genutzt werden. Das HHC gelangt durch Inhalation über die Lunge in den Körper des Konsumenten und entfaltet anschließend seine Wirkung. Die Flüssigkeiten, auch als HHC-Liquid bekannt, bestehen meist aus verschiedenen Aromastoffen, Terpenen, Hexahydrocannabinol sowie weiteren Stoffen der Hanfpflanze.
Gefahren der regelmäßigen Nutzung von Vapes sind unter anderem eine mögliche Abhängigkeit, Wechselwirkungen mit Medikamenten und anderen Stoffgruppen sowie Verunreinigungen, beispielsweise mit schädlichem Vitamin E-Acetat. Zudem können erste Anzeichen wie Schwindel, Müdigkeit, Unruhe sowie eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit die Teilnahme am Straßenverkehr unsicher machen. Schwangere sollten ebenfalls aufgrund der möglichen Nebeneffekte auf den Konsum von Vapes verzichten.
Die Vapes fallen in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und sind daher legal. Der Wirkstoff muss laut Gesetzgebung aus EU-zertifiziertem Hanfanbau stammen und die Inhaltsstoffe unterliegen strengen Kontrollen. Weiterhin darf die zu inhalierende Flüssigkeit den Grenzwert von 0,3 Prozent THC nicht überschreiten.
THC gilt als Rauschmittel und ist nur in geringen Mengen erlaubt. Halbsynthetisches HHC steht auf der Liste der EBBD als neuer psychoaktiver Stoff und könnte in Zukunft verboten werden. Künftige Forschungsstudien zu HHC werden eine Regulierung des Wirkstoffs vereinfachen.
Könnte HHC legal bleiben?
Das Cannabinoid HHC der Hanfpflanze ist Wissenschaftlern bereits seit dem Jahr 1946 bekannt. Trotz der lang zurückliegenden Entdeckung des Pflanzenstoffes gibt es bisher nur wenige Studien zur Wirkung und möglichen Langzeitfolgen von Hexahydrocannabinol. Die gesetzliche Erfassung von HHC als Rauschmittel ist daher bisher ausgeblieben.
Sollte sich die deutsche Regierung der Diskussion über die Legalität der Substanz anschließen, droht ähnlich wie in Finnland, Österreich und weiteren Ländern ein HHC Verbot aufgrund der möglichen Gefährdung der Volksgesundheit. Der Pflanzenstoff könnte auf Empfehlung als Betäubungsmittel eingestuft und gesetzlich verboten werden.
HHC gilt oftmals als ein halbsynthetisches Cannabinoid und wurde im Dezember 2022 bereits von der EBDDA auf die Liste möglicher neuer psychoaktiver Stoffe zur Beobachtung gesetzt. Es könnte zumindest kurzfristig eine regionale Untersagungsanordnung drohen und den Kauf wie auch Handel mit den Waren strafbar machen. Hierfür drohen Konsumenten oder Anbietern wahrscheinlich Geldstrafen. Ein alternatives Szenario wäre eine komplette Legalisierung von Hanf in Deutschland, was die Regulierung von HHC endgültig klären würde.
Aktuell nutzen Hersteller von diesen Produkten eine rechtliche Grauzone, um den Wirkstoff an Verbraucher zu verkaufen. In Deutschland zählen lediglich vollsynthetische Rauschmittel zu den neuen psychoaktiven Stoffen, weshalb HHC bisher nicht verboten wurde. Unter das Betäubungsmittelgesetz fällt das Cannabinoid aktuell ebenfalls nicht.
Das Gesundheitsministerium warnt allerdings vor den Risiken psychoaktiver Stoffe und unkalkulierbaren Gefahren für die Gesundheit. Die Frage nach der Regulierung des Pflanzenstoffes lässt sich nicht abschließend beantworten. Die gesetzliche Legalisierung oder ein Verbot sind jeweils möglich.
FAQs zum HHC Verbot in Deutschland
Die nachfolgenden Fragen werden häufig zum Thema HHC Verbot in Deutschland gestellt und bieten grundlegende Informationen für Verbraucher.
HHC kommt nur in geringen Konzentrationen in der Hanfpflanze vor. Für kommerzielle Zwecke wird der Wirkstoff meist durch Hydrierung der Cannabinoide THC oder CBD synthetisch hergestellt und kann dadurch einige Risiken für Verbraucher mit sich bringen.
Der Kauf und Konsum von solchen Waren ist in Deutschland nicht verboten. Die Artikel müssen jedoch aus EU-zertifiziertem Hanfanbau stammen und dürfen den THC Grenzwert von 0,3 Prozent nicht überschreiten.
Produkte mit dem Wirkstoff HHC können lediglich von Personen ab 18 Jahren gekauft werden. Laut Experten sollten junge Erwachsene von dem regelmäßigen Konsum des Pflanzenstoffes Hexahydrocannabinol absehen, da sich dies negativ auf die noch stattfindende Entwicklung des Gehirns auswirken kann.
Zahlreiche seriöse Online-Händler und Shops bieten legale Waren für Konsumenten an. Bei der Wahl der Produkte gilt es, auf Zertifizierungen, Inhaltsstoffe und Herkunft zu achten.
Der meist halbsynthetische Wirkstoff der Hanfpflanze ist nicht abschließend reguliert und daher auch nicht verboten. HHC fällt aktuell nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, Waren sollten jedoch ausschließlich von seriösen Händlern mit EU-Zertifizierung gekauft werden.
Der Wirkstoff HHC ist in der Regel nicht in Drogentests nachweisbar. Bei regelmäßigem Konsum von HHC mit THC-Gehalt ist ein positiver Drogentest vor allem bei Schnelltests mit Urin jedoch möglich.
In einigen Urlaubsländern ist der Wirkstoff Hexahydrocannabinol verboten, eine Mitnahme von diesen Waren ist daher illegal. Bei Missachtung der Betäubungsmittelgesetze im Ausland drohen rechtliche Konsequenzen.
HHC ist unter anderem in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Island, Finnland, Frankreich, Litauen, Lettland, Italien, Ungarn, Polen, Bosnien und Herzegowina, Österreich, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Slowakei und Albanien verboten.
HHC Verbot in Österreich
In Österreich ist seit dem 23. März 2023 der Verkauf von HHC verboten. Der Pflanzenstoff Hexahydrocannabinol fällt laut österreichischer Regierung unter die Kategorie „neue psychoaktive Substanzen“ und gilt daher als illegal. Die Herstellung sowie der Verkauf von halbsynthetischem HHC ist verboten, der Besitz sowie der Konsum der Substanz gelten jedoch als straffrei. Die Regulierung von Hexahydrocannabinol in Österreich erfolgt ähnlich wie in weiteren europäischen Ländern.
Die neue Gesetzeslage soll vor allem junge Konsumierende vor den möglichen Langzeitfolgen der psychoaktiven Substanz schützen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums erfreue sich der Wirkstoff einer besonders großen Beliebtheit bei Jugendlichen, da diese Waren in junger Vergangenheit oftmals mit dem Versprechen eines „legalen Highs“ vermarktet wurde. Wissenschaftliche Daten ermöglichen noch keine konkreten Aussagen zu gesundheitlichen Folgen des Cannabinoides, Experten warnen jedoch vor potenziell negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumenten.
Die neue Regelung zum rechtlichen Umgang mit HHC und die Einstufung des Pflanzenstoffes als neue psychoaktive Substanz ist laut österreichischem Gesundheitsminister eine vorübergehende Lösung. Das Verbot von HHC gilt vermutlich, bis es neue Erkenntnisse durch Studien über den Wirkstoff gibt, welche Langzeitfolgen und gesundheitliche Gefahren ausschließen können.
Hexahydrocannabinol gilt bisher als nur wenig erforscht. Es ist jedoch bekannt, dass die Substanz einen Drogentest bei regelmäßigem und starkem Konsum positiv ausfallen lassen kann. Allgemein wird HHC als Ersatzprodukt für Cannabis mit THC-Gehalt bewertet, da es eine ähnliche psychoaktive Wirkungsweise bei Konsumenten auslöst.
Ist HHC verboten in der Schweiz?
Am 31. März 2023 hat der Bundesrat den Pflanzenstoff HHC auf die Liste verbotener Substanzen in der Schweiz gesetzt. Produkte mit Hexahydrocannabinol werden für den kommerziellen Gebrauch halbsynthetisch hergestellt und gelten daher als sogenannte „Designerdroge“ mit potenziell gefährlichen Folgen bei der Einnahme. Der Import von solchen Waren ist laut neuer Gesetzgebung ebenfalls verboten. HHC gilt als illegales Betäubungsmittel und darf weder eingeführt, erworben, verkauft noch konsumiert werden.
HHC lässt sich als eine synthetische Substanz mit ähnlicher chemischer Struktur wie THC beschreiben. Tetrahydrocannabinol ist der psychoaktive Bestandteil von Cannabis und daher sind HHC-Artikel verboten. Hexahydrocannabinol besitzt ebenfalls eine leicht psychoaktive Wirkung und wurde zunächst als legale Alternative zu Cannabis angeboten.
Die Regierung der Schweiz hat diesen Trend aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von HHC auf die Gesundheit der Konsumenten gestoppt. Regelmäßige Nutzer von HHC sollen ein erhöhtes Risiko für Paranoia, Angstzustände sowie psychoaktive Effekte haben. Weiterhin stufte die Schweiz den halbsynthetischen Stoff HHC bereits vor Inkrafttreten des Verbots als gefährliche Substanz ein. Das neue Betäubungsmittelgesetz reguliert nun eindeutig den Umgang mit dem Cannabinoid.
Laut Schweizer Regierung ist der Vorgang, HHC als illegale Substanz einzustufen, ein bedeutender Schritt gegen den Kampf von Drogenkonsum und dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das Verbot von Hexahydrocannabinol in der Schweiz spiegelt zudem den Trend einiger Länder in der EU wider, die Substanz als synthetische sowie illegale Droge zu kategorisieren. Neben der Schweiz ist der Verkauf und Besitz von HHC unter anderem auch in Finnland, Österreich und Polen verboten.
Es ist unklar, ob HHC verboten wird in Deutschland!
In zahlreichen Ländern gibt es bisher noch keine eindeutige Regulierung der Substanz HHC. Das Cannabinoid gilt in Deutschland nach aktuellem Stand als legal, die rechtliche Lage ist jedoch noch unübersichtlich. Der Wirkstoff Hexahydrocannabinol der Hanfpflanze steht nicht auf der Liste der Betäubungsmittel, könnte jedoch bald schon vorübergehend verboten werden. Immer mehr Länder stufen den halbsynthetischen Stoff als Droge ein.
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hat HHC auf die Liste für neue psychoaktive Stoffe gesetzt. Einige Länder haben kurze Zeit später HHC verboten und als Betäubungsmittel eingestuft. HHC besitzt eine ähnliche Wirkung wie THC, mit schwächerem psychoaktivem Effekt und wird von vielen Online-Händlern als Alternative für ein „legales High“ vermarktet.